WL Tschechien, Slowakei

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Logistik

Es zählt zu den Aufgaben unserer Logistik, auch die Abwicklung sehr komplexer internationaler Warensendungen durchzuführen. Hier sind mitunter komplizierte Zollabfertigungen und Formalitäten erforderlich.

Zum Ersten ist zu unterscheiden, ob es sich bei der Versendung um eine Verladung in das europäische Ausland handelt oder die Sendung in ein so genanntes Drittland versendet werden soll.

Bei Transporten im europäischen Ausland ist deshalb immer zu beachten, ob es sich beim Ziel- oder Versenderland um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt. Ist dem nicht so, dann ist das Land so zu behandeln wie ein Drittstaat. Für die Spedition bedeutet das, dass so genannte Ausfuhrerklärungen (AE oder MRN) ausgestellt werden müssen.

Im Fall, dass der Warenversender über keine eigene Zoll-Nr. verfügt, ist das für eine Spedition ein Standardvorgang. Wir kümmern uns um alle Belange hinsichtlich einer Zollnummer. Der Spediteur kann die Ausfuhrgenehmigung im Namen und Auftrag des Versenders erstellen. Die Gebühren betragen hierfür in der Regeln zwischen 40 bis 70 Euro.

Innerhalb der Europäischen Union bestehen die Begleitdokumente aus der Rechnung, einer Packliste und einem Lieferschein. Im internationalen Transport unterscheidet man zwischen See-, Land- und Luftverkehr.

Gerade im internationalen Transportgeschäft ist es wichtig, eine kompetente Spedition als Ansprechpartner zu suchen, welche sich mit den rechtlichen Einfuhrbestimmungen im jeweiligen Land auskennt. Nach dem Einbuchen der Sendung erstellt der Spediteur ein so genanntes Begleitdokument und schickt dies dem Versender der Ware zur weiteren Bearbeitung zu. Im Bereich der Luftfracht ist es das so genannte Airwaybill (AWB), für eine LKW-Verladung der CMR-Frachtbrief und für den Seetransport das BL (Bill of Loading).

Eine kompetente Spedition, die Sie in allen Belangen berät, ist für Sie insbesondere im internationalen Warenverkehr wichtig. Ein Ansprechpartner, der sich in den rechtlichen Belangen des Ziellandes auskennt und Sie bei rechtlichen Einfuhrbestimmungen vertritt. Der Spediteur ist es dann auch, der das Begleitdokument erstellt. In der Luftfracht ist der so genannte Airwaybill (AWB), bei LKW –Fracht der CMR-Frachtbrief. Seetransporte haben ein Bill of Loading (BL).